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Assekuranz­verwaltung

Die Gebäudeassekuranz Bezirk Oberegg ist die bezirkseigene Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementärschäden. Sie ist eine Abteilung der Bezirksverwaltung.

Die Gebäude im Bezirk Oberegg sind bei der Gebäudeassekuranz obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern. Sie dürfen für diese Gefahren nicht anderweitig versichert werden.

Detaillierte Informationen finden sich in den Statuten der Gebäudeassekuranz oder bei den Verantwortlichen der Assekuranzverwaltung.

 

Seit 1. Januar 2026 gelten die folgenden neuen Regelungen der Assekuranz:

Verbindliches Vorgehen bei Schadenfällen

Obligatorische Versicherung von PV-Anlagen bei der Gebäudeassekuranz Oberegg ab 1. Januar 2026

Verbindliches Vorgehen für Bauzeitversicherungen (BZV)

 

Seit 1. Januar 2025 gelten die folgenden neuen Regelungen der Assekuranz:

Assekuranz - Neues Tarifsystem (gültig ab 1. Januar 2025)

Assekuranz - Neue Regelung Selbstbehalt (gültig ab 1. Januar 2025)

Kontaktpersonen Assekuranzv­erwaltung

Aufgaben

  • Verrechnung der Assekuranzprämien
  • Verarbeiten von Eigentümerwechseln
  • Vornahme von Schätzungen
  • Aufnahme von Schadenfällen
  • Abwicklung Bauzeitversicherung

Dienstleistungen

  • Bauzeitversicherung (Gebäudeassekuranz)
  • Gedeckte Ursachen (Gebäudeassekuranz)
  • Obligatorische Versicherung PV-Anlagen (Gebäudeassekuranz)
  • Selbstbehalt bei Elementarschäden (Gebäudeassekuranz)
  • Vorgehen bei Schadenfall (Gebäudeassekuranz)

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