Schadensmeldung
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Sofortige Meldung an die Bezirksverwaltung (VOR Instandstellung)
Nach Möglichkeit Schaden unverzüglich (vor Sofortmassnahmen) mit Fotos dokumentieren.
Selbstbehalt von min. CHF 500.- bei Elementarschäden beachten.
Sofortmassnahmen zur Schadenminderung dürfen unternommen werden.
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Kontakt-/Schadenaufnahme durch die Assekuranz Oberegg
Beurteilung des Schadens durch die Assekuranz (mit Rückversicherer).
Orientierung des Geschädigten über Leistungen der Assekuranz.
Freigabe für Offerteneinholung / Kostenschätzung bei Eigenleistung.
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Offertenbeurteilung / Kostengutsprache auf Basis der geschätzten Instandstellungskosten
Schriftliche Freigabe (auch eMail) für Instandstellung durch die Assekuranz.
Mehrwerte/Verbesserungen sind nicht gedeckt.
Provisorisches Schadenformular wird an den Geschädigten ausgestellt.
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Auftrag an Unternehmer durch den Geschädigten
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Bezahlung der Rechnungen direkt durch den Geschädigten
Einreichung der bezahlten Originalrechnungen an die Assekuranz Oberegg.
Der Geschädigte erhält das definitive Schadenformular zur Unterschrift.
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Auszahlung Assekuranz Oberegg an den Geschädigten
Auszahlung an den Geschädigten nach Erhalt des unterschriebenen Schadenformulars.
Allfällige Skontoabzüge werden berücksichtigt.
2025-11-25_Formular_Schadensmeldung.pdf [pdf, 231 KB]