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Vorgehen bei Schadenfall (Gebäudeassekuranz)

  1. Sofortige Meldung an die Bezirksverwaltung  (VOR Instandstellung)
    Nach Möglichkeit Schaden unverzüglich (vor Sofortmassnahmen) mit Fotos dokumentieren.
    Selbstbehalt von min. CHF 1‘000 bei Elementarschäden beachten.
     Formular Erstaufnahme Schaden ASSEK
    Sofortmassnahmen zur Schadenminderung dürfen unternommen werden.
     
  2. Kontakt-/Schadenaufnahme durch die Assekuranz Oberegg
    Beurteilung des Schadens durch die Assekuranz (mit Rückversicherer).
    Orientierung des Geschädigten über Leistungen der Assekuranz.
    Freigabe für Offerteneinholung / Kostenschätzung bei Eigenleistung.
     
  3. Offertenbeurteilung / Kostengutsprache auf Basis der geschätzten Instandstellungskosten
    Schriftliche Freigabe (auch eMail) für Instandstellung durch die Assekuranz.
    Mehrwerte/Verbesserungen sind nicht gedeckt.
    Provisorisches Schadenformular wird an den Geschädigten ausgestellt.
     
  4. Auftrag an Unternehmer durch den Geschädigten 
     
  5. Bezahlung der Rechnungen direkt durch den Geschädigten
    Einreichung der bezahlten Originalrechnungen an die Assekuranz Oberegg.
    Der Geschädigte erhält das definitive Schadenformular zur Unterschrift.
     
  6. Auszahlung Assekuranz Oberegg an den Geschädigten
    Auszahlung an den Geschädigten nach Erhalt des unterschriebenen Schadenformulars.
    Allfällige Skontoabzüge werden berücksichtigt.

Zuständige Abteilung

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