Obligatorische Versicherung PV-Anlagen (Gebäudeassekuranz)
Obligatorische Versicherung von PV-Anlagen bei der Gebäudeassekuranz Oberegg ab 1. Januar 2026
Mit der stark zunehmenden Anzahl von PV-Anlagen ist die historisch bedingte Regelung, dass PV-Anlagen nur optional bei der Gebäudeassekuranz Oberegg (Assekuranz) versichert sein müssen, nicht mehr zeitgemäss. Der grösste Teil der neuen PV-Anlagen wurde auf explizite Nachfrage seitens der Assekuranz ohnehin zusammen mit dem Gebäude bei der Assekuranz versichert.
Für die Klärung dieser offenen Sachlage hat der Bezirksrat Oberegg auf Antrag der Assekuranzkommission in der Sitzung vom 4. Dezember 2025 beschlossen:
- Alle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Bauabnahme nach dem 1. Januar 2026 werden obligatorisch als Gebäudebestandteil bei der Assekuranz gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Sie werden gemäss Erstellungskosten im Schätzungsprotokoll zum Tarif des entsprechenden Gebäudes aufgenommen.
- Wird für eine PV-Anlage eine zusätzliche Versicherung (z.B. Betriebsausfallversicherung) abgeschlossen, kann die PV-Anlage bei diesem Versicherer auch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden. Der Versicherungsschutz bei der Assekuranz wird damit hinfällig.
- Für bestehende Regelungen, die vor dem 31. Dezember 2025 getroffen wurden (Versicherung bei einem anderen Unternehmen, keine Versicherung), gilt die Bestandesgarantie.
Bisher nicht versicherte PV-Anlagen können auf Antrag jederzeit gemäss den Bestimmungen von Absatz a) bei der Assekuranz aufgenommen werden.
- Für jede Regelung wird ein entsprechender Vermerk im Schätzungsprotokoll aufgenommen.
Diese Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in den neuen Statuten (geplant für 2027) resp. im neuen Geschäftsreglement der Assekuranz explizit aufgenommen.
Für Fragen steht der Präsident der Assekuranz gerne zur Verfügung.
Matthias Rhiner
Präsident Gebäudeassekuranz Oberegg
Rutlenstr. 8a, 9413 Oberegg
Tel. 071 891 65 46
E-Mail: matthias.rhiner@oberegg.ai.ch