Bauzeitversicherung (Gebäudeassekuranz)
Der Bauzeitversicherung unterliegen Bauvorhaben (Neu- und Umbauten), deren voraussichtliche Kosten, soweit sie das Gebäude betreffen, CHF 5'000.- übersteigen (Art. 12, Statuten GVA vom 21.05.2006).
Die obligatorische Bauzeitversicherung umfasst den Versicherungsschutz gegen Feuer- und Elementarschäden vom Baubeginn bis zur Schätzung eines neuen Gebäudes, eines Anbaus, eines Erweiterungsbaus, bei Umbauten und Renovationen. Sie ersetzt nicht andere Versicherungen, die von der Bauherrschaft abgeschlossen werden können, wie z.B. eine Bauwesensversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, etc.
Wann ist was zu versichern?
Vor Beginn der Bauarbeiten sind Neubauten, Anbauten und Ausbauten obligatorisch zu den vollen voraussichtlichen Kosten, üblicherweise die Projektkosten gemäss Baubewilligung, zu versichern.
Auch bei grösseren Renovationen und Umbauten innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens ohne notwendige Baubewilligung ist der Abschluss einer Bauzeitversicherung obligatorisch, gemäss den folgenden Vorgaben
- Bei Gebäuden mit einem Schätzwert bis CHF 600'000., wenn die Projektkosten grösser als CHF 30'000.- sind.
- Bei Gebäuden mit einem Schätzwert grösser als CHF 600'000., wenn die Projektkosten grösser als 5% des Schätzwerts sind.
Die Assekuranzkommission kann in Fällen mit besonderer Risikolage (z.B. lage- oder betriebsmässige Exponierung) auch für kleinere Projektkosten eine Bauzeitversicherung anordnen.
Für die Installation von PV-Anlagen muss aufgrund der kurzen Bauzeit keine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden. PV-Anlagen gelten jedoch bis zur Bauabnahme und Übernahme in die Versicherungspflicht als versichert.
Anmeldung der Bauzeitversicherung
Der Grundeigentümer ist verpflichtet, der Assekuranzverwaltung Oberegg unaufgefordert folgende Baustadien zu melden:
- Effektiver Baubeginn der Bauarbeiten
(anderenfalls wird das formelle Datum der Baubewilligung angewendet) - Effektive Vollendung der Bauarbeiten
(anderenfalls wird das formelle Datum der Bauabnahme angewendet)
Die Meldungen müssen schriftlich oder telefonisch bei der Assekuranzverwaltung Oberegg erfolgen.
Der Grundeigentümer erhält eine Bestätigung der Bauzeitversicherung sowie eine Kostenschätzung der Versicherungsprämie. Die definitive Berechnung und Rechnungsstellung erfolgt nach der Schätzung oder einer Zwischenanpassung nach Abschluss des Bauvorhabens.
Wird die Anmeldung zur Bauzeitversicherung unterlassen, wird die Versicherungsprämie dem Grundeigentümer nachbelastet.