Baubewilligungsverfahren
Nach Prüfung der Gesuchsunterlagen werden diese an die verschiedenen kantonalen Amtsstellen zur Einholung von Teilbewilligungen und allfällig notwendigen Ausnahmebewilligungen weitergeleitet. Die Baugesuchsformulare können sie persönlich, telefonisch oder über den Online Schalter beziehen. Bei Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.