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Erbbescheinigung

Das Erbschaftsamt ermittelt aufgrund zivilstandsamtlicher Ausweise die gesetzlichen Erben. Ist eine letztwillige Verfügung des Erblassers eröffnet worden, sind die entsprechenden Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Erben haben das Recht, die Erbschaft innert drei Monaten nach dem Tod des Erblassers auszuschlagen. Nach dieser Frist wird die Erbbescheinigung ausgestellt. Die Erbteilung wird von den Erben selbst durchgeführt.

Zuständige Abteilung