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Testament

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst werden und mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Eine öffentliche letztwillige Verfügung wird nach dem Willen der verfügenden Person verfasst und unter Mitwirkung von zwei Zeugen unterschrieben und beurkundet.

Ihr Testament kann bei der Bezirksverwaltung Oberegg deponiert werden. Im Todesfall wird es von Amtes wegen eröffnet.

Zuständige Abteilung

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