Ehe- und Erbvertrag
Ein Ehe- und Erbvertrag kann von den Parteien vor oder nach Abschluss der Ehe bzw. Eintragung der Partnerschaft abgeschlossen werden. Mit einem Ehe- und Erbvertrag können güter- und erbrechtliche Ansprüche vereinbart werden.
Durch den Ehevertrag kann die güterrechtliche Vermögensausscheidung abweichend vom Gesetz gestaltet werden. Ebenfalls können andere Güterstände begründet werden.
Ihr Ehe- und Erbvertrag kann bei der Bezirksverwaltung Oberegg deponiert werden. Im Todesfall wird er von Amtes wegen eröffnet.