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Ehe- und Erbvertrag

Ein Ehe- und Erbvertrag kann von den Parteien vor oder nach Abschluss der Ehe bzw. Eintragung der Partnerschaft abgeschlossen werden. Mit einem Ehe- und Erbvertrag können güter- und erbrechtliche Ansprüche vereinbart werden.

Durch den Ehevertrag kann die güterrechtliche Vermögensausscheidung abweichend vom Gesetz gestaltet werden. Ebenfalls können andere Güterstände begründet werden.

Ihr Ehe- und Erbvertrag kann bei der Bezirksverwaltung Oberegg deponiert werden. Im Todesfall wird er von Amtes wegen eröffnet.

Zuständige Abteilung