Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Unterschriftsbeglaubigung
Beglaubigt wird die Echtheit der in Anwesenheit einer Urkundsperson geleisteten Unterschrift. Der Inhalt des Dokumentes hingegen ist nicht Gegenstand der Beglaubigung. Der Unterzeichner hat sich auszuweisen (gültiger Reisepass oder Identitätskarte).
Beglaubigung einer Fotokopie
Die Beglaubigung einer Fotokopie bestätigt die Übereinstimmung mit dem Originaldokument.
Apostille
Apostillen und Überbeglaubigungen werden von der Ratskanzlei ausgestellt.