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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigung

Beglaubigt wird die Echtheit der in Anwesenheit einer Urkundsperson geleisteten Unterschrift. Der Inhalt des Dokumentes hingegen ist nicht Gegenstand der Beglaubigung. Der Unterzeichner hat sich auszuweisen (gültiger Reisepass oder Identitätskarte).

Beglaubigung einer Fotokopie

Die Beglaubigung einer Fotokopie bestätigt die Übereinstimmung mit dem Originaldokument.

Apostille

Apostillen und Überbeglaubigungen werden von der Ratskanzlei ausgestellt.

Zuständige Abteilung