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Namenserklärung

Sie sind verheiratet und haben Ihren Namen infolge Eheschliessung vor dem 01.01.2013 geändert und möchten nun wieder Ihren Ledignamen tragen.

Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft wurde aufgelöst und Sie möchten wieder Ihren Ledignamen tragen.

Gerne sind wir für die Entgegennahme der Namenerklärung für Sie da.

Ausländische Personen informieren wir gerne über die je nach Heimatstaat nötigen Dokumente.

Informationen über weitere mögliche Namenserklärungen erhalten Sie im Merkblatt über die Namenserklärungen

Zuständige Abteilung