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Geburt

Wir gratulieren Ihnen zur Geburt Ihres Kindes.

Hausgeburten müssen innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Bitte bringen Sie die ausgefüllte und von der Hebamme unterzeichnete Geburtsanmeldung mit. 

Spitalgeburten werden direkt durch die Spitalverwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.

Falls Sie einen Geburtsschein benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellen.

Zuständige Abteilung