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Eingetragene Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit ihre Partnerschaft eintragen zu lassen.

Für das Vorverfahren für die eingetragene Partnerschaft wenden sich beide Partner persönlich und gemeinsam an das Zivilstandsamt des Wohnortes eines der Gesuchsteller.

Vorgängig ist ein Termin zu vereinbaren. Schweizer Partner haben einen Pass/Identitätskarte mitzubringen. Ausländische Partner informieren wir gerne über die je nach Heimatstaat nötigen Dokumente.

Für die Entgegennahme der Erklärung über die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist bei ungenügender sprachlicher Verständigung ein Dolmetscher beizuziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt über die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

Zuständige Abteilung