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Selbstbehalt bei Elementarschäden (Gebäudeassekuranz)

Die Statuten der Gebäudeassekuranz des Bezirks Oberegg vom 21. Mai 2006 sehen bei Elementarschäden einen Selbstbehalt von 10% bzw. minimal CHF 200.00, maximal CHF 2'000.00 vor (Art. 18 Abs. 4).

Mit Wirkung ab 01. Januar 2007 ist eine Änderung von Art. 175 der Eidg. Aufsichtsverordnung (Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen / SR 961.011) in Kraft getreten. Diese Änderung verlangt, notabene gesamtschweizerisch, einen höheren Selbstbehalt bei Elementarschäden:

Neu ist durch den Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 10% der Entschädigung, mindestens jedoch CHF 1'000.00 und maximal CHF 10'000.00 bei Wohn- und Landwirtschaftsgebäuden, bzw. mindestens CHF 2'500.00 und maximal CHF 50'000.00 bei den übrigen Gebäuden zu tragen.

Diese Änderung betrifft Elementarschäden ab dem 01. Januar 2007 und ist durch den Bezirksrat Oberegg im Dezember 2006 weitläufig in der Presse kommuniziert worden.

Zuständige Abteilung